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DIN-Normen und rechtliche Vorgaben bei der Kellerabdichtung: Was Sie wissen müssen

DIN 18533 und rechtliche Vorgaben: Ihre Orientierung für sichere Kellerabdichtung

von Daniel aus dem Craftflix-Expertenteam

|
4.11.2025

Ein feuchter Keller ist der Albtraum jedes Hausbesitzers. Schimmel breitet sich aus, die Bausubstanz leidet und teure Sanierungen werden unausweichlich. Damit es erst gar nicht so weit kommt, gibt es klare rechtliche Vorgaben und Normen für die Kellerabdichtung. Seit Juli 2017 regelt die DIN 18533 präzise, welche Abdichtungsmaßnahmen bei erdberührten Bauteilen erforderlich sind.

Die wichtigste Erkenntnis vorab: Eine fachgerechte Kellerabdichtung beginnt nicht auf der Baustelle, sondern bereits in der Planungsphase. Die DIN 18533 hat die bisherige Herangehensweise grundlegend verändert. Planer und Ausführende orientieren sich nicht mehr nur an der Entstehungsquelle des Wassers, sondern bewerten das Bauteil ganzheitlich nach Wassereinwirkung, Rissklassen und Nutzungsanforderungen.

Dieser Ratgeber erklärt Ihnen verständlich, welche Normen gelten, was die WU-Richtlinie besagt und wo häufige Planungsfehler lauern, die zu teuren Haftungsfragen führen können.

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Zwei Handwerker besprechen Sanierungsarbeiten im Keller vor einer Mauer.
Inhaltsverzeichnis
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[fs-toc-h2]1. Die DIN 18533 – Neue Systematik seit Juli 2017

Die DIN 18533 ersetzte im Juli 2017 die bisherigen Regelungen der DIN 18195 für erdberührte Bauteile. Die neue Norm gliedert sich in drei Teile und bietet eine klarere Struktur als ihre Vorgängerin.

Teil 1 legt die grundsätzlichen Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze fest. Teil 2 behandelt Abdichtungen mit bahnenförmigen Abdichtungsstoffen wie Bitumenbahnen oder Kunststoffbahnen. Teil 3 widmet sich flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen, darunter kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen und mineralische Dichtungsschlämme.

Der entscheidende Unterschied zur alten Norm liegt in der veränderten Planungslogik:

  • Früher: Planung nach Wasserentstehung – woher kommt das Wasser?
  • Heute: Planung nach Bauteil und Nutzung – welches Bauteil, welche Anforderung?
  • Vorteil: Präzisere Auswahl des Abdichtungssystems

Diese Systematik macht die Auswahl des richtigen Abdichtungssystems präziser und nachvollziehbarer. Für ausführende Unternehmen bedeutet dies mehr Planungssicherheit, denn alle Angaben und Festlegungen finden sich nun in einer einzigen Norm.

[fs-toc-h2]2. Wassereinwirkungsklassen W1 bis W4 richtig zuordnen

Das Herzstück der DIN 18533 bildet die Einteilung in vier Wassereinwirkungsklassen. Diese bestimmen maßgeblich, welches Abdichtungssystem zum Einsatz kommen muss.

Wassereinwirkungsklasse W1-E gilt für Bodenfeuchte und nichtdrückendes Sickerwasser. Hier reichen in der Regel einfachere Abdichtungsmaßnahmen aus, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Dränschicht nach DIN 4095 ist vorhanden
  • Durchlässigkeit liegt über 10 hoch minus 4 Meter pro Sekunde
  • Abdichtungsebene liegt mindestens 50 Zentimeter über dem Bemessungswasserstand

Bei drückendem Wasser greift Wassereinwirkungsklasse W2-E. Sie unterscheidet zwischen zwei Stufen. W2.1-E beschreibt mäßige Einwirkung bei Grundwasser, Hochwasser oder Stauwasser bis 3 Meter Höhe. W2.2-E definiert hohe Einwirkung bei Wasserdruck über 3 Meter Höhe.

Hier sind deutlich robustere Abdichtungssysteme erforderlich. Je nach Material kommen erhöhte Trockenschichtdicken und Verstärkungseinlagen zum Einsatz. Die Materialwahl hängt direkt von der Wassereinwirkung ab.

Wassereinwirkungsklasse W3-E behandelt nichtstauen des Sickerwasser auf erdüberschütteten Decken. Voraussetzungen sind dabei:

  • Tiefster Punkt der Decke liegt mindestens 30 Zentimeter über Bemessungswasserstand
  • Anstauhöhe übersteigt nicht 10 Zentimeter
  • Typischer Anwendungsfall: Hofkellerdecken

Die Klasse W4-E gilt für Abdichtungen in und unter Wänden. Sie umfasst Kapillar- und Sickerwasser im Mauerwerk sowie Spritz- und Oberflächenwasser an Sockeln. Diese Klasse betrifft besonders häufig Altbauten mit aufsteigender Feuchtigkeit.

Die korrekte Klassifizierung setzt ein zuverlässiges Bodengutachten voraus. Fehler an dieser Stelle ziehen sich durch das gesamte Projekt und führen nicht selten zu erheblichen Haftungsfragen.

[fs-toc-h2]3. Rissklassen und Raumnutzungsklassen beachten

Neben der Wassereinwirkung spielen zwei weitere Faktoren eine zentrale Rolle: die Rissklassen des Untergrunds und die gewünschte Raumnutzung.

Die vier Rissklassen im Überblick:

  • R1-E: Risse bis maximal 0,2 Millimeter
  • R2-E: Risse bis maximal 0,5 Millimeter
  • R3-E: Risse bis maximal 1,0 Millimeter mit Rissversatz
  • R4-E: Risse bis maximal 5,0 Millimeter mit Rissversatz

Je größer die zu erwartende Rissbreite, desto höhere Anforderungen gelten für die Rissüberbrückungsklasse des Abdichtungssystems. Erddruckbelastetes Mauerwerk ordnet man beispielsweise der Rissklasse R2-E zu. Diese Klassifizierung ist kein theoretisches Konstrukt, sondern basiert auf jahrzehntelanger Bauerfahrung.

Parallel dazu unterscheidet die DIN 18533 drei Raumnutzungsklassen. RN1-E definiert geringe Anforderungen, bei denen begrenzte Feuchtstellen erlaubt sind. Diese Klasse eignet sich für Lagerräume oder Garagen.

RN2-E beschreibt durchschnittliche Anforderungen, bei denen Feuchtstellen weitgehend zu vermeiden sind. RN3-E stellt hohe Anforderungen, bei denen absolute Trockenheit ohne Feuchtstellen erforderlich ist. Diese Klasse gilt für Wohnräume und hochwertige Nutzung.

Die Kombination aus Wassereinwirkungsklasse, Rissklasse und Raumnutzungsklasse bestimmt letztlich, welches Abdichtungssystem eingesetzt werden muss. Diese Matrix macht die Planung transparent und nachvollziehbar.

[fs-toc-h2]4. WU-Richtlinie für wasserdichte Betonkeller

Wasserundurchlässige Betonkonstruktionen, oft als weiße Wannen bezeichnet, bilden eine Alternative zur klassischen Abdichtung mit Bahnen oder flüssigen Stoffen. Die Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton legt die Anforderungen fest.

Die zwei Nutzungsklassen unterscheiden sich deutlich. NKL-A erlaubt keinen Durchtritt von flüssigem Wasser. Diese Klasse ist Standard im Wohnungsbau. Feuchtstellen auf der Bauteiloberfläche dürfen nicht auftreten.

NKL-B lässt begrenzten Wasserdurchtritt zu. Diese Klasse eignet sich für Tiefgaragen, Lagerräume mit geringen Anforderungen oder Versorgungsschächte. Die Wahl der Nutzungsklasse hat direkten Einfluss auf die Baukosten.

Entscheidend für die Funktion einer weißen Wanne ist der verwendete wasserundurchlässige Beton. Die Anforderungen sind präzise definiert:

  • Wasserzementwert maximal 0,55
  • Mindestdruckfestigkeitsklasse C25/30
  • Zementgehalt mindestens 280 Kilogramm pro Kubikmeter Beton
  • Gesteinskörnungen maximal 16 Millimeter Durchmesser

Die WU-Richtlinie gibt zudem Mindestbauteildicken vor. Für Wände aus Ortbeton bei Beanspruchungsklasse 1 gilt beispielsweise eine Mindestdicke von 240 Millimetern, bei Fertigteilen genügen 200 Millimeter. Diese Vorgaben dienen der langfristigen Dichtigkeit.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen die Fugen zwischen Bodenplatte und Kellerwänden. Hier entstehen häufig Schwachstellen, wenn die Fugenabdichtung nicht fachgerecht ausgeführt wird. Die WU-Richtlinie unterscheidet zwei Fugentypen:

  • Fugentyp I für langsame, einmalige oder selten wiederholte Bewegungen
  • Fugentyp II für schnelle, häufig wiederholte Bewegungen
  • Anwendung: Entsprechende Fugenbänder mit Vliesskaschierung

Entsprechende Fugenbänder mit Vliesskaschierung werden in die Abdichtungsebene eingearbeitet und je nach Verformungsklasse schlaufenförmig verlegt. Die fachgerechte Ausführung dieser Details entscheidet oft über Erfolg oder Misserfolg des gesamten Abdichtungssystems.

[fs-toc-h2]5. Häufige Planungsfehler und ihre Folgen

Die Rechtsprechung zeigt deutlich: Planungsfehler bei der Kellerabdichtung führen regelmäßig zu kostspieligen Haftungsfällen. Die teuersten Fehler entstehen meist in der Planungsphase, lange bevor der erste Spatenstich erfolgt.

Ein klassischer Fehler ist die Unterschätzung der Wasserbeanspruchung. Wird statt drückendem Wasser nur von Bodenfeuchte ausgegangen, reicht die geplante Abdichtung nicht aus. Spätestens bei Starkregen oder steigendem Grundwasser zeigen sich die Mängel. Gerichte bewerten solche Fehleinschätzungen klar als Planungsmangel, selbst wenn die Ausführung technisch korrekt erfolgte.

Planer, die sich auf Gutachten von Nachbargrundstücken verlassen oder ganz darauf verzichten, handeln grob fahrlässig. Die Rechtsprechung fordert eindeutig: Jedes Bauvorhaben benötigt ein eigenes, standortbezogenes Bodengutachten.

Selbst wenn nur wenige Meter Abstand zur nächsten Bohrung liegen, können die Bodenverhältnisse erheblich abweichen. Die Wasserstandsmessungen müssen dabei einen ausreichend langen Zeitraum abdecken. Gerichte verlangen Höchstwasserstände der letzten 40 bis 60 Jahre als Berechnungsgrundlage.

Anschlüsse von Lichtschächten, Durchdringungen für Leitungen oder Gebäudeaußentreppen erfordern besondere Sorgfalt. Fehlen hier präzise Planungsanweisungen, entstehen bei der Ausführung zwangsläufig Schwachstellen:

  • Kellerlichtschächte ohne druckwasserdichte Anschlüsse
  • Schadensersatzforderungen von über 100.000 Euro möglich
  • Unzureichende Detailplanungen als häufigste Fehlerquelle

Wenn der Bebauungsplan wasserdichte Kellerabdichtungen vorschreibt, darf der Planer nicht eigenmächtig davon abweichen. Selbst wenn ein Bodengutachten geringere Anforderungen nahelegt, bleibt die Bindung an die öffentlich-rechtlichen Vorgaben bestehen.

Auch ausführende Unternehmen tragen Verantwortung. Sie müssen Bodengutachten auf Plausibilität prüfen. Widersprüche, Unvollständigkeiten oder erkennbare Fehler lösen eine Hinweispflicht aus. Ein bloßer Verweis auf vorhandene Planung reicht nicht aus, um sich von der Haftung zu befreien.

[fs-toc-h2]6. Haftungsfragen bei mangelhafter Abdichtung

Die Haftung bei mangelhafter Kellerabdichtung trifft verschiedene Beteiligte. Die Grenzen zwischen Planungs- und Ausführungsverantwortung verschwimmen dabei nicht selten.

Architekten und Fachplaner schulden eine Planung nach den anerkannten Regeln der Technik. Die DIN 18533 gilt dabei als Stand der Technik. Ein Verstoß gegen die Norm begründet bereits einen Mangel, auch wenn noch kein konkreter Schaden aufgetreten ist.

Besonders heikel ist die Situation, wenn Planer bewusst auf ein Bodengutachten verzichten. Gerichte bewerten dies als bewusst pflichtwidriges Handeln:

  • Versicherungsschutz der Berufshaftpflichtversicherung entfällt vollständig
  • Planer haftet mit gesamtem Privatvermögen
  • Existenzgefährdende Schadensersatzforderungen möglich

Auch unvollständige oder fehlerhafte Angaben an Sonderfachleute können zur Haftung führen. Teilt der Architekt dem Bodengutachter eine falsche Gründungstiefe mit, führt dies zu unzureichenden Bohrungen. Die daraus resultierenden Mehrkosten trägt der Planer.

Bauunternehmer schulden ein funktionstaugliches Werk. Die Mängelhaftung ist verschuldensunabhängig, es spielt keine Rolle, ob die Ursachen im eigenen Verantwortungsbereich liegen oder außerhalb der eigenen Leistung. Ausführende Unternehmen müssen Planungsunterlagen und Bodengutachten auf Plausibilität prüfen.

Maßgeblich ist dabei, ob dem Fachunternehmen bei der zu erwartenden Prüfung Bedenken hätte kommen müssen. Bei Spezialfirmen mit besonderen Fachkenntnissen verstärkt sich diese Prüfungsverpflichtung erheblich.

Ein Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein verdeutlicht die Praxis: Architekt und Bauunternehmen wurden gemeinsam zu Schadensersatz von 87.000 Euro sowie einem merkantilen Minderwert von 20.000 Euro verurteilt. Das Bodengutachten hatte einen hohen Grundwasserstand festgestellt und ausdrücklich eine wasserdichte Kellerabdichtung oder eine weiße Wanne empfohlen.

Dennoch wurden Kellerlichtschächte ohne Boden und ohne druckwasserdichte Anschlüsse geplant und ausgeführt. In einem anderen Fall verlangte ein Bauherr 17.000 Euro Schadensersatz, weil die Abdichtungsschicht nicht mit der erforderlichen Stärke von 3 Millimetern aufgetragen wurde.

[fs-toc-h2]7. WTA-Merkblätter für nachträgliche Abdichtungen

Die DIN 18533 gilt streng genommen nur für Neubauten. Bei nachträglichen Abdichtungen im Bestand orientieren sich Fachleute an den WTA-Merkblättern der Wissenschaftlich-Technischen Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege.

Besonders relevant ist das WTA-Merkblatt 4-6-05/D für nachträgliches Abdichten erdberührter Bauteile. Es berücksichtigt die besonderen Herausforderungen der Sanierung.

Eingeschränkte Zugänglichkeit stellt die erste Hürde dar. Anders als im Neubau lassen sich Außenabdichtungen oft nur mit erheblichem Aufwand realisieren. Häufig bleibt nur die Innenabdichtung als praktikable Lösung.

Die bestehende Bausubstanz setzt Grenzen. Nicht jedes im Neubau mögliche Verfahren lässt sich nachträglich anwenden. Unterschiedliche Schadensursachen erschweren die Diagnose. Feuchte Keller im Altbau können verschiedene Ursachen haben:

  • Fehlende Abdichtung bei älteren Gebäuden
  • Beschädigte Bahnen durch Setzungen
  • Aufsteigende Feuchtigkeit im Mauerwerk
  • Kombination mehrerer Faktoren

Die WTA-Merkblätter definieren verschiedene Abdichtungsverfahren für die nachträgliche Ausführung. Injektionsverfahren schaffen Horizontalsperren gegen aufsteigende Feuchtigkeit. Innenabdichtungen mit mineralischen oder kunststoffmodifizierten Systemen bieten sich bei schwieriger Außenzugänglichkeit an.

Kombinierte Systeme aus Abdichtung und Drainage verbessern die Gesamtsituation. Elektroosmotische Verfahren kommen bei aufsteigender Feuchtigkeit zum Einsatz, bleiben aber umstritten.

Die Auswahl richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten, den Feuchtigkeitsursachen, dem Sanierungsziel und den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Wichtig ist dabei die realistische Einschätzung: Eine nachträgliche Abdichtung erreicht nicht immer die gleiche Sicherheit wie eine von Anfang an korrekt geplante und ausgeführte Abdichtung im Neubau.

Dauerhaft trockene Keller durch fachgerechte Planung

DIN-Normen und rechtliche Vorgaben bei der Kellerabdichtung mögen auf den ersten Blick kompliziert erscheinen. Ihr Zweck ist jedoch klar: Sie sichern dauerhaft trockene Keller und vermeiden teure Bauschäden.

Die DIN 18533 bietet seit Juli 2017 eine klare Systematik mit Wassereinwirkungsklassen, Rissklassen und Raumnutzungsklassen. Planer und Ausführende finden damit präzise Vorgaben für jede Abdichtungssituation. Die WU-Richtlinie ergänzt das Regelwerk für wasserdichte Betonkonstruktionen mit detaillierten Anforderungen an Material und Ausführung.

Entscheidend für den Erfolg ist die sorgfältige Planungsphase. Ein zuverlässiges Bodengutachten bildet das Fundament jeder Abdichtungsplanung. Es liefert die notwendigen Informationen über Bodenbeschaffenheit, Grundwasserverhältnisse und Tragfähigkeit. Wer hier spart oder Abstriche macht, riskiert nicht nur bauliche Mängel, sondern auch erhebliche Haftungsrisiken bis hin zum Verlust des Versicherungsschutzes.

Die Rechtsprechung zeigt deutlich: Gerichte urteilen bei Planungsfehlern konsequent zugunsten geschädigter Bauherren. Schadensersatzforderungen im fünf- bis sechsstelligen Bereich sind keine Seltenheit. Hinzu kommen merkantile Minderwerte, die den Verkehrswert der Immobilie dauerhaft beeinträchtigen.

Bei Craftflix setzen wir auf über 25 Jahre Erfahrung und mehr als 1.000 erfolgreich abgeschlossene Projekte. Unsere Experten planen und realisieren Kellerabdichtungen nach aktuellen Normen und bieten Ihnen 30 Jahre Garantie. So bleiben Ihre Kellerräume dauerhaft trocken und nutzbar – mit der Sicherheit, die Ihr Zuhause verdient.

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