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Kellerabdichtung bei denkmalgeschützten Gebäuden: Herausforderungen & Lösungen

Keller abdichten trotz Denkmalschutz: So meistern Sie die Anforderungen

von Daniel aus dem Craftflix-Expertenteam

|
19.6.2025

Wer in einem denkmalgeschützten Gebäude wohnt und mit Feuchtigkeit im Keller zu kämpfen hat, steht vor einer doppelten Herausforderung: Die Kellerabdichtung muss technisch wirksam sein, darf aber gleichzeitig die historische Substanz nicht beschädigen. Eine nachträgliche Kellerabdichtung erfordert hier also nicht nur bauliches Know-how, sondern auch ein hohes Maß an Fingerspitzengefühl im Umgang mit Vorgaben des Denkmalschutzes.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen gelten, wie man Keller abdichten kann, ohne in die Bausubstanz einzugreifen, und welche reversiblen sowie spezialisierten Lösungen sich für denkmalgeschützte Gebäude eignen.

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Handwerker streicht mit Pinsel eine Abdichtung auf eine Ziegelwand in einem alten Kellerraum.
Inhaltsverzeichnis
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[fs-toc-h2]1. Gesetzliche Vorgaben und Auflagen

Die Sanierung eines Kellers in einem denkmalgeschützten Gebäude unterliegt besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen. Sobald eine Maßnahme das äußere Erscheinungsbild oder die bauliche Substanz des Gebäudes verändert, greift der Denkmalschutz. Das betrifft nicht nur sichtbare Eingriffe wie Erdarbeiten oder das Verändern der Fassade, sondern häufig auch Maßnahmen im Inneren – insbesondere dann, wenn sie das bauphysikalische Gleichgewicht oder historische Materialien beeinträchtigen könnten.

Eine Kellerabdichtung darf daher nicht ohne Rücksprache mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde durchgeführt werden. In vielen Fällen ist eine denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich, auch wenn die geplanten Maßnahmen im Kellerbereich stattfinden. Die Behörden prüfen dabei, ob der historische Wert des Gebäudes gefährdet ist und ob die eingesetzten Techniken denkmalverträglich sind. Bauherren sollten deshalb frühzeitig Kontakt zur Unteren Denkmalschutzbehörde aufnehmen, idealerweise begleitet von einem Fachplaner mit Erfahrung im denkmalgeschützten Bauen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Kellerabdichtung sowohl genehmigungsfähig als auch dauerhaft wirksam ist.

[fs-toc-h2]2. Abdichtung ohne Eingriff in die Substanz

Besonders in historischen Gebäuden ist es wichtig, dass Abdichtungsmaßnahmen das Originalmauerwerk nicht beschädigen. Klassische Methoden wie großflächiges Aufstemmen oder das Einbringen von Horizontalsperren durch Einschnitte ins Mauerwerk sind häufig unzulässig.

Stattdessen eignen sich folgende Verfahren:

  • Kapillaraktive Sanierputze, die Feuchtigkeit kontrolliert abgeben
  • Dichtschlämme, aufgebracht auf Putzebene – ohne Eingriff in die Wandstruktur
  • Mineralische Systeme, die diffusionsoffen und bauphysikalisch kompatibel sind

Diese Maßnahmen reduzieren die Feuchtigkeit im Keller, ohne irreversibel in das Mauerwerk einzugreifen – was den Anforderungen des Denkmalschutzes entspricht.

[fs-toc-h2]3. Reversible Verfahren und behutsame Sanierung

Eine zentrale Anforderung im Denkmalschutz ist die Reversibilität von baulichen Eingriffen. Das bedeutet: Eingesetzte Materialien und Maßnahmen sollen sich im Idealfall zurückbauen oder austauschen lassen, ohne dauerhafte Schäden zu hinterlassen.

Geeignete reversible Verfahren:

  • Sanierputzsysteme mit mineralischem Bindemittel
  • Trennlagen zwischen Mauerwerk und Innenabdichtung
  • Injektionsverfahren mit rückstandsfreien Silikaten

Vorteile reversibler Systeme:

  • Keine dauerhafte Veränderung der Wandstruktur
  • Hohe Kompatibilität mit historischen Baustoffen
  • Erfüllen technische und denkmalpflegerische Anforderungen zugleich

Bei der Wahl der Materialien sollte auf bauaufsichtliche Zulassung und Langzeiterfahrungen im Denkmalschutz geachtet werden.

[fs-toc-h2]4. Speziallösungen wie Schleierinjektionen

Wenn klassische Abdichtungstechniken bei denkmalgeschützten Gebäuden an ihre Grenzen stoßen – etwa weil das Freilegen der Außenwände unmöglich ist oder die Behörden einen Eingriff in die Bausubstanz ablehnen –, kommen Spezialverfahren zum Einsatz. Besonders bewährt hat sich in solchen Fällen die sogenannte Schleierinjektion. Dabei wird von innen durch das Mauerwerk hindurch eine gelartige Abdichtungsmasse in das umliegende Erdreich eingebracht. Diese bildet dort eine wasserabweisende Barriere, die das Eindringen von Feuchtigkeit verhindert – ohne dass das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes verändert wird.

Schleierinjektionen sind vor allem dann sinnvoll, wenn historische Fassaden, angrenzende Bebauung oder besondere Geländesituationen eine konventionelle Kellerabdichtung von außen unmöglich machen. Auch hydrophobierende Injektionsverfahren, bei denen kapillare Wasserleitfähigkeit im Mauerwerk unterbrochen wird, können eine denkmalverträgliche Lösung sein – vorausgesetzt, sie erfolgen ohne zerstörerische Eingriffe in das historische Baumaterial. Diese spezialisierten Techniken erfordern in jedem Fall eine präzise Planung, umfangreiche Materialkenntnis und die enge Abstimmung mit den Denkmalschutzbehörden.

Schleierinjektionen im Überblick:

  • Gelartige Abdichtungsmittel (z. B. Acrylatgele) werden durch Bohrungen eingebracht
  • Es entsteht eine flächige, wasserundurchlässige Barriere außerhalb der Wand
  • Keine Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbilds
  • Besonders geeignet bei nicht zugänglichen Kelleraußenwänden

Auch hydrophobe Injektionsverfahren zur Bildung einer Horizontalsperre kommen infrage, sofern sie ohne Wandöffnung ausgeführt werden können.

[fs-toc-h2]5. Checkliste: Das sollte man bei einer Kellerabdichtung in denkmalgeschützten Gebäuden beachten

Damit die geplante Kellerabdichtung den Anforderungen des Denkmalschutzes entspricht und langfristig wirksam ist, sollte systematisch vorgegangen werden.

Diese Checkliste bietet einen ersten Überblick:

  • Frühzeitige Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde
  • Auswahl reversibler, diffusionsoffener Materialien
  • Dokumentation der Bestandsbausubstanz vor Beginn der Arbeiten
  • Einsatz von Verfahren ohne Mauerwerkszerstörung
  • Nachweise zur bauphysikalischen Verträglichkeit einholen
  • Fachfirmen mit Erfahrung im Denkmalschutz beauftragen

So wird die nachträgliche Abdichtung nicht nur technisch, sondern auch denkmalpflegerisch ein Erfolg.

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Welche Abdichtungsmethode ist bei denkmalgeschützten Gebäuden die richtige?

Bei der Kellerabdichtung in denkmalgeschützten Objekten steht der Erhalt der historischen Substanz im Vordergrund. Eingriffe in das Mauerwerk sind möglichst zu vermeiden – daher kommen vor allem Innenabdichtungen mit diffusionsoffenen Sanierputzen, mineralische Dichtsysteme oder Schleierinjektionen infrage. Wichtig ist, dass die Maßnahmen technisch wirksam, reversibel und mit dem Denkmalschutz abgestimmt sind.

Geeignete Lösungen im Überblick:

  • Innenabdichtungen ohne Eingriff in die Substanz
  • Reversible Injektionsverfahren
  • Schleierinjektionen bei unzugänglichen Außenwänden
  • Diffusionsoffene Materialien für langfristige Feuchtigkeitsregulierung

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Daniel Schlaegel
Kellerabdichtungs-Experte & Gründer von Craftflix
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