Pflichten bei der Abdichtung bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie
Keller abdichten beim Immobilienverkauf oder zur Vermietung – was Sie wissen sollten
Ob bei einer geplanten Vermietung oder einem Immobilienverkauf: Ein feuchter Keller stellt nicht nur ein technisches Problem dar, sondern kann auch juristische Folgen nach sich ziehen. Mängel, die nicht offen kommuniziert oder nachträglich behoben werden, können Ansprüche gegen Vermieter oder Verkäufer nach sich ziehen. Eine sachgemäße Kellerabdichtung ist daher nicht nur eine bauliche Maßnahme, sondern auch ein Zeichen für Transparenz und Werterhalt.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Pflichten bestehen, wie Sie sich rechtlich absichern – und welche Rolle eine professionelle Kellerabdichtung dabei spielt.

[fs-toc-h2]1. Offenlegungspflicht bei Mängeln
Wer eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, ist verpflichtet, dem Käufer oder Mieter bekannte Mängel offenzulegen – dazu gehört ausdrücklich auch Feuchtigkeit im Keller. Bereits leichte Anzeichen wie Salzausblühungen, modriger Geruch oder Abplatzungen am Putz gelten als relevante Hinweise auf mögliche Durchfeuchtung. Selbst wenn der Keller aktuell trocken erscheint, aber in der Vergangenheit Feuchtigkeitsprobleme bestanden oder Sanierungen durchgeführt wurden, muss dies ehrlich kommuniziert werden.
Die Pflicht zur Offenlegung ergibt sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben im Vertragsrecht. Wird ein Mangel verschwiegen, obwohl der Eigentümer davon wusste, kann dies als arglistige Täuschung gewertet werden – mit weitreichenden rechtlichen Konsequenzen. Besonders heikel wird es, wenn keinerlei Kellerabdichtung vorhanden ist oder offensichtliche Feuchtigkeitsschäden ignoriert wurden.
Eine transparente Kommunikation über den Zustand des Kellers schützt beide Seiten: Kaufinteressenten oder Mieter wissen, worauf sie sich einlassen – und Eigentümer vermeiden spätere Auseinandersetzungen oder gar Schadensersatzforderungen. Wer seinen Keller abdichten lässt oder bereits Maßnahmen ergriffen hat, sollte dies also stets offen und nachweislich dokumentieren.
[fs-toc-h2]2. Rechtsfolgen bei verschwiegenen Schäden
Wenn bei der Vermietung oder beim Verkauf einer Immobilie Feuchtigkeit im Keller verschwiegen wird, drohen nicht nur Gewährleistungsansprüche, sondern auch Rückabwicklungen oder Schadensersatzforderungen.
Mögliche Rechtsfolgen:
- Rücktritt vom Kaufvertrag
- Minderung des Kaufpreises oder der Miete
- Schadensersatz bei Folgeschäden (z. B. Schimmelbeseitigung, Gesundheitskosten)
- Rückabwicklung des Kaufs bei arglistiger Täuschung
Tipp:
Auch bei vermeintlich „trockengelegten“ Kellern sollte der Umfang und das Ergebnis der durchgeführten Abdichtung stets dokumentiert und kommuniziert werden.
[fs-toc-h2]3. Abdichtung als Verkaufsargument
Eine professionell durchgeführte und nachgewiesene Kellerabdichtung kann beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie ein starkes Argument sein. Käufer oder Mietinteressenten legen zunehmend Wert auf einen trockenen, nutzbaren Keller – nicht zuletzt aus hygienischen Gründen und zum Schutz vor späteren Schäden. Wer nachweisen kann, dass der Keller fachgerecht abgedichtet wurde, hebt sich von vergleichbaren Objekten ab und schafft Vertrauen.
Neben dem tatsächlichen baulichen Nutzen signalisiert die Maßnahme auch, dass die Immobilie gut gepflegt und instand gehalten wurde. Das kann sich direkt auf den Marktwert auswirken: Immobilien mit belegbarer Sanierung in problematischen Bereichen wie Feuchtigkeit im Keller lassen sich meist schneller vermitteln und erzielen höhere Preise. Auch im Rahmen einer Vermietung wirkt eine dokumentierte Kellerabdichtung vertrauensbildend – insbesondere, wenn der Keller als Abstell- oder Nutzfläche vorgesehen ist.
Insgesamt wird eine nachträglich durchgeführte Kellerabdichtung damit nicht nur zur technischen Maßnahme, sondern zu einem echten Verkaufs- und Vermietungsvorteil.
[fs-toc-h2]4. Sanierungsdokumentation und Nachweise
Die bloße Durchführung einer Kellerabdichtung reicht nicht – entscheidend ist, dass die Maßnahme auch fachlich nachvollziehbar dokumentiert ist. Besonders bei der Vermietung oder dem späteren Verkauf können diese Unterlagen im Zweifel entscheidend sein.
Worauf sollte geachtet werden:
- Aufbewahrung von Rechnungen, Gewährleistungsunterlagen und Sanierungsberichten
- Beschreibung der verwendeten Abdichtungstechnik
- ggf. Bilder vom Zustand vor/nach der Abdichtung
- Hinweise auf Wartungsintervalle bei Drainagen oder Innenabdichtungssystemen
Wichtig:
Nur mit vollständiger Dokumentation lässt sich belegen, dass die Maßnahme fachgerecht und dauerhaft ausgeführt wurde.
[fs-toc-h2]Fazit: Mit diesen Maßnahmen sind Sie auf der sicheren Seite
Eine fachgerechte Kellerabdichtung schützt nicht nur das Gebäude, sondern auch Eigentümer und Vermieter vor juristischen Auseinandersetzungen. Wer frühzeitig saniert, rechtssicher dokumentiert und offen kommuniziert, schafft Vertrauen und sichert sich gegen spätere Forderungen ab. Besonders bei Immobilien in Hanglagen, Altbauten oder Regionen mit hohem Grundwasserstand ist eine lückenlose Kellerabdichtung eine Investition in den Werterhalt.
Feuchtigkeit im Keller ist nicht nur ein bautechnischer, sondern auch ein rechtlicher Risikofaktor. Eigentümer, die ihre Immobilie vermieten oder verkaufen möchten, sollten den Zustand des Kellers genau prüfen lassen. Eine fachgerechte Kellerabdichtung beugt Streitigkeiten vor, sichert Haftungsfragen ab und steigert die Attraktivität der Immobilie am Markt.
Zur Orientierung:
- Offene Kommunikation über vorhandene oder beseitigte Feuchteschäden
- Dokumentation der ausgeführten Abdichtungsmaßnahme
- Professionelle Prüfung durch Sachverständige bei Unklarheiten
- Bei Unsicherheit lieber proaktiv Keller abdichten (lassen)
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