Schadensgutachten bei Versicherungsschäden: Rechte, Pflichten und was Sie bei Feuchtigkeitsschäden im Keller beachten müssen
Wann zahlt die Versicherung für ein Schadensgutachten bei Feuchtigkeits- und Wasserschäden?
Ein Wasserschaden im Keller ist für jeden Hauseigentümer ein Albtraum. Sobald Sie Feuchtigkeit in den Wänden oder stehendes Wasser entdecken, beginnt ein Wettlauf gegen die Zeit. Doch bevor die Versicherung zahlt, steht oft ein Schadensgutachten an. Dabei stellen sich viele Fragen: Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren? Wer trägt die Kosten für das Gutachten? Was passiert, wenn das Versicherungsgutachten zu niedrig ausfällt?
Die gute Nachricht: Als Hauseigentümer haben Sie mehr Rechte, als viele denken. Sie müssen nicht jeden Gutachter der Versicherung akzeptieren und können bei Zweifeln eigene Sachverständige beauftragen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie die Zusammenarbeit mit Versicherungen bei Schadensgutachten funktioniert und welche Schritte Sie unternehmen sollten, um Ihre Ansprüche optimal durchzusetzen.

[fs-toc-h2]1. Schadensgutachten bei Versicherungsschäden: Wer zahlt die Kosten?
Die Frage nach der Kostenübernahme für Schadensgutachten ist eine der häufigsten bei Feuchtigkeits- und Wasserschäden im Keller. Die gute Nachricht vorab: In den allermeisten Fällen müssen Sie als Versicherungsnehmer die Kosten für ein Gutachten nicht selbst tragen.
Wenn Ihre Versicherung einen Gutachter entsendet, übernimmt sie selbstverständlich dessen Kosten. Dies ist der Regelfall, denn die Versicherung benötigt das Gutachten zur Feststellung der Schadenshöhe und zur Prüfung, ob der Schaden überhaupt versichert ist. Der Gutachter wird die Ursache ermitteln, den Umfang des Schadens dokumentieren und die voraussichtlichen Sanierungskosten beziffern.
Doch was viele nicht wissen: Auch wenn Sie selbst einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen, trägt bei versicherten Schäden in der Regel die Versicherung die Kosten. Voraussetzung ist natürlich, dass der Schaden tatsächlich von Ihrer Versicherung abgedeckt wird. Bei berechtigten Schadensfällen haben Sie das Recht, einen eigenen Experten zur Begutachtung hinzuzuziehen. Die Kosten dafür sind Teil des erstattungsfähigen Schadens.
Anders sieht es aus, wenn Sie voreilig ohne Abstimmung mit der Versicherung einen Gutachter beauf
tragen. Hier sollten Sie im Vorfeld klären, ob die Versicherung die Kosten übernehmen wird. Sicherheitshalber empfiehlt es sich, zunächst den Schaden zu melden und dann erst weitere Schritte zu unternehmen.
[fs-toc-h2]2. Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?
Nein, Sie müssen den von der Versicherung vorgeschlagenen oder entsandten Gutachter nicht zwingend akzeptieren. Dies ist ein weit verbreiteter Irrtum, der viele Hausbesitzer verunsichert. Tatsächlich haben Sie als Versicherungsnehmer das Recht, auch einen eigenen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen.
Warum sollten Sie einen eigenen Gutachter in Betracht ziehen? Versicherungen haben ein natürliches Interesse daran, Kosten zu minimieren. Der von der Versicherung beauftragte Gutachter steht in einem Vertragsverhältnis mit dieser und könnte daher geneigt sein, Schadenshöhen eher niedrig anzusetzen. Dies geschieht nicht zwangsläufig aus böser Absicht, sondern liegt in der Natur der Sache.
Ein unabhängiger Sachverständiger hingegen ist nur Ihnen verpflichtet. Er wird den Schaden objektiv begutachten und alle notwendigen Sanierungsmaßnahmen vollständig erfassen. Gerade bei Feuchtigkeitsschäden im Keller ist dies entscheidend, denn Folgeschäden wie Schimmelbildung oder strukturelle Bauschäden werden oft unterschätzt.
Wichtig zu wissen: Sie haben folgende Optionen, wenn Sie Zweifel am Gutachter der Versicherung haben:
- Sie können von Anfang an einen eigenen Sachverständigen beauftragen
- Sie können nach Erhalt des Versicherungsgutachtens ein Gegengutachten erstellen lassen
- Sie können ein Sachverständigenverfahren beantragen, bei dem beide Gutachter zusammenarbeiten
Die Kosten für Ihren eigenen Gutachter müssen bei berechtigten Schadensfällen von der Versicherung übernommen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich herausstellt, dass das Versicherungsgutachten die Schadenshöhe zu niedrig angesetzt hat.
[fs-toc-h2]3. Versicherungsgutachter oder unabhängiger Sachverständiger: Was ist der Unterschied?
Der Unterschied zwischen einem Versicherungsgutachter und einem unabhängigen Sachverständigen ist gravierend und kann sich direkt auf die Höhe der Schadensregulierung auswirken. Als Hauseigentümer sollten Sie diese Unterschiede kennen.
Ein Versicherungsgutachter wird direkt von Ihrer Versicherung beauftragt und bezahlt. Er hat die Aufgabe, den Schaden aus Sicht der Versicherung zu bewerten. Dabei muss er prüfen, ob der Schaden überhaupt versichert ist, welche Schadensursache vorliegt und wie hoch die Sanierungskosten veranschlagt werden müssen. Obwohl Versicherungsgutachter zur Objektivität verpflichtet sind, besteht naturgemäß eine gewisse Nähe zum Auftraggeber.
Ein unabhängiger Sachverständiger hingegen arbeitet ausschließlich in Ihrem Auftrag. Er ist niemandem außer Ihnen verpflichtet und wird den Schaden mit Blick auf Ihre Interessen begutachten. Dabei geht es nicht darum, Schäden künstlich aufzublasen, sondern alle tatsächlich notwendigen Sanierungsmaßnahmen vollständig zu erfassen.
Bei Feuchtigkeitsschäden im Keller sollten Sie besonders auf die fachliche Qualifikation achten. Nicht jeder Sachverständige hat ausreichend Expertise bei Kellerabdichtungen und Feuchtigkeitsschäden. Idealerweise beauftragen Sie einen Sachverständigen für Feuchtigkeit und Schimmelschäden, der auch bauphysikalische Zusammenhänge versteht.
Die wichtigsten Merkmale eines guten unabhängigen Sachverständigen:
- Zertifizierung oder öffentliche Bestellung und Vereidigung
- Spezialisierung auf Bau- und Feuchtigkeitsschäden
- Langjährige Erfahrung mit Versicherungsfällen
- Mitgliedschaft in einem Fachverband
Craftflix arbeitet eng mit qualifizierten Sachverständigen zusammen, die sich auf Kellerabdichtungen und Feuchtigkeitsschäden spezialisiert haben. So stellen wir sicher, dass bei der Schadenserfassung nichts übersehen wird und Sie zu Ihrem Recht kommen.
[fs-toc-h2]4. Was tun, wenn das Versicherungsgutachten zu niedrig ausfällt?
Es ist keine Seltenheit, dass Hausbesitzer nach Erhalt eines Versicherungsgutachtens feststellen, dass die bezifferte Schadenshöhe deutlich unter den tatsächlich notwendigen Sanierungskosten liegt. In solchen Fällen sollten Sie keinesfalls resignieren, sondern aktiv werden.
Zunächst sollten Sie das Gutachten gründlich prüfen oder von einem Fachmann prüfen lassen. Häufige Probleme bei zu niedrig angesetzten Gutachten sind unvollständige Erfassung aller Schäden, Unterschätzung des Sanierungsaufwands, zu niedrig angesetzte Materialkosten oder fehlende Berücksichtigung von Folgeschäden.
Bei Wasserschäden im Keller werden beispielsweise oft nur die sichtbaren Schäden erfasst. Die aufwendige Trocknung des Mauerwerks, notwendige Schimmelbeseitigung oder strukturelle Schäden an der Bausubstanz fallen unter den Tisch. Auch die Kosten für eine dauerhafte Kellerabdichtung werden häufig nicht berücksichtigt, obwohl diese zur vollständigen Schadensbehebung notwendig ist.
Ihre Handlungsmöglichkeiten bei einem zu niedrigen Gutachten:
Widerspruch einlegen: Innerhalb eines Monats sollten Sie formlos schriftlich Widerspruch gegen die Schadensregulierung einlegen. Ein einfaches Schreiben per Einschreiben genügt zunächst. Geben Sie an, dass Sie mit der Schadenshöhe nicht einverstanden sind und eine Neuprüfung fordern.
Gegengutachten beauftragen: Lassen Sie von einem unabhängigen Sachverständigen ein Gegengutachten erstellen. Dieses sollte alle Schadenpositionen detailliert aufführen und begründen, warum höhere Kosten gerechtfertigt sind. Bei berechtigten Schadensfällen muss die Versicherung auch die Kosten für das Gegengutachten übernehmen.
Sachverständigenverfahren: In vielen Versicherungsverträgen ist ein Sachverständigenverfahren vorgesehen. Dabei benennt jede Seite einen Sachverständigen, und bei Uneinigkeit wird ein dritter Gutachter als Obmann hinzugezogen. Die Kosten werden in der Regel geteilt oder vollständig von der Versicherung getragen.
Rechtliche Schritte: Sollte die Versicherung auch nach Widerspruch und Gegengutachten nicht einlenken, können Sie einen Fachanwalt für Versicherungsrecht einschalten. Dieser kann Ihre Ansprüche notfalls gerichtlich durchsetzen. Die Anwaltskosten sind bei begründeten Fällen ebenfalls erstattungsfähig.
Wichtig: Beginnen Sie nicht mit Sanierungsarbeiten, bevor die Schadenshöhe endgültig geklärt ist. Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos aus allen Perspektiven und bei unterschiedlichen Lichtverhältnissen. Bewahren Sie alle Unterlagen, Rechnungen und Korrespondenz sorgfältig auf.
[fs-toc-h2]5. Welche Versicherung zahlt bei Feuchtigkeitsschäden im Keller?
Bei Feuchtigkeitsschäden im Keller ist die Frage nach der zuständigen Versicherung nicht immer einfach zu beantworten. Die Schadensursache ist hier entscheidend, und genau diese Ursache wird der Gutachter ermitteln.
Die Wohngebäudeversicherung ist zuständig bei Leitungswasserschäden durch defekte Wasserleitungen, Heizungsrohre oder Abwasserleitungen. Auch Schäden an der Bausubstanz durch Rohrbruch oder undichte Anschlüsse sind abgedeckt. Voraussetzung ist, dass es sich um bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser handelt.
Die Elementarschadenversicherung greift bei Überschwemmungen durch Starkregen oder Hochwasser, Rückstau aus der Kanalisation sowie bei über die Erdoberfläche tretendem Grundwasser nach Naturereignissen. Achtung: Dieser Schutz muss oft separat abgeschlossen werden und ist nicht automatisch in der Wohngebäudeversicherung enthalten.
Nicht versichert sind in der Regel aufsteigendes Grundwasser ohne Überschwemmung, Feuchtigkeitsschäden durch Baumängel oder fehlende Abdichtung, Schäden durch normale Abnutzung sowie Kondensationsfeuchte durch falsches Lüften.
Hier zeigt sich, wie wichtig ein qualifiziertes Schadensgutachten ist. Bei Wasser im Keller nach Starkregen muss der Gutachter eindeutig klären, ob das Wasser von außen eingedrungen ist (Elementarschaden) oder ob Grundwasser durch mangelhafte Abdichtung hochgedrückt wurde (nicht versichert). Diese Unterscheidung entscheidet darüber, ob Sie mehrere Tausend Euro Sanierungskosten selbst tragen müssen oder nicht.
In Grenzfällen lohnt es sich besonders, einen eigenen Sachverständigen hinzuzuziehen. Dieser wird alle Möglichkeiten prüfen und die Schadensursache so dokumentieren, dass Ihre Versicherung zur Zahlung verpflichtet wird.
[fs-toc-h2]6. Ihre Rechte als Versicherungsnehmer bei Schadensgutachten
Als Versicherungsnehmer haben Sie umfangreiche Rechte, die Sie im Schadensfall unbedingt kennen und nutzen sollten. Viele Hausbesitzer wissen nicht, dass sie keineswegs der Versicherung ausgeliefert sind, sondern aktiv mitgestalten können.
Sie haben das Recht auf transparente Information. Die Versicherung muss Ihnen das erstellte Gutachten vollständig zur Verfügung stellen. Sie dürfen nicht im Unklaren gelassen werden, wie sich die Schadenshöhe zusammensetzt. Fordern Sie das Gutachten schriftlich an, wenn es Ihnen nicht automatisch zugeschickt wird.
Sie haben das Recht auf einen eigenen Sachverständigen. Sie müssen den von der Versicherung vorgeschlagenen Gutachter nicht akzeptieren. Bei begründeten Zweifeln können Sie jederzeit einen unabhängigen Experten beauftragen. Die Kosten dafür sind bei berechtigten Schadensfällen erstattungsfähig.
Sie haben das Recht auf freie Handwerkerwahl. Die Versicherung darf Ihnen nicht vorschreiben, welches Unternehmen die Sanierung durchführen soll. Sie können sich frei für einen Fachbetrieb Ihres Vertrauens entscheiden, solange dessen Preise marktüblich sind. Bei Craftflix profitieren Sie von über 25 Jahren Erfahrung und einer 30-jährigen Garantie auf alle Kellerabdichtungen.
Sie haben das Recht auf Widerspruch. Wenn Sie mit der Schadensregulierung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats formlos Widerspruch einlegen. Die Versicherung muss dann den Fall erneut prüfen.
Sie haben das Recht auf rechtlichen Beistand. Bei Streitigkeiten können Sie einen Fachanwalt für Versicherungsrecht einschalten. Dessen Kosten muss bei berechtigten Ansprüchen die Versicherung tragen.
Diese Rechte sind nicht nur theoretischer Natur, sondern können in der Praxis den Unterschied zwischen einer unzureichenden und einer vollständigen Schadensregulierung ausmachen. Scheuen Sie sich nicht, Ihre Rechte wahrzunehmen. Versicherungen sind Profis im Umgang mit Schadensfällen – Sie sollten sich ebenfalls professionelle Unterstützung holen.
[fs-toc-h2]7. Praktische Schritte nach einem Wasserschaden im Keller
Wenn Sie Wasser oder Feuchtigkeit im Keller entdecken, ist schnelles aber besonnenes Handeln gefragt. Die ersten Stunden und Tage nach einem Wasserschaden sind entscheidend für die spätere Schadensregulierung.
Sofortmaßnahmen durchführen: Stoppen Sie die Wasserzufuhr, wenn möglich. Bei Rohrbruch drehen Sie den Hauptwasserhahn zu. Sichern Sie wertvolle Gegenstände und bringen Sie diese aus dem Gefahrenbereich. Dokumentieren Sie den Schaden umgehend mit Fotos und Videos aus allen Perspektiven.
Schaden bei der Versicherung melden: Informieren Sie Ihre Versicherung unverzüglich über den Schaden. Dies ist in den meisten Versicherungsverträgen als Obliegenheit festgeschrieben. Verspätete Meldungen können zu Leistungskürzungen führen. Schildern Sie den Schaden sachlich und vollständig.
Weitere Schäden verhindern: Sie sind verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Dies bedeutet konkret: Beginnen Sie mit der Trocknung, sichern Sie beschädigte Bereiche und verhindern Sie, dass sich Wasser weiter ausbreitet. Diese Sofortmaßnahmen können Sie durchführen, bevor der Gutachter da war.
Nichts entsorgen: Werfen Sie beschädigte Gegenstände nicht voreilig weg. Der Gutachter muss den Schaden in seiner Gesamtheit sehen können. Auch Beweismittel wie durchnässte Materialproben sollten aufbewahrt werden.
Gutachtertermin vorbereiten: Stellen Sie alle relevanten Unterlagen zusammen wie Versicherungspolice, Baupläne, Fotos vom Schaden und Belege für den Wert beschädigter Gegenstände. Seien Sie beim Gutachtertermin anwesend und zeigen Sie alle betroffenen Bereiche.
Fachfirma beauftragen: Holen Sie Kostenvoranschläge von qualifizierten Fachbetrieben ein. Bei Kellerabdichtungen sollten Sie auf Spezialisten setzen, die das Problem dauerhaft lösen können. Craftflix bietet Ihnen eine kostenlose Erstberatung und erstellt ein detailliertes Sanierungskonzept.
Bei Wasserschäden und Feuchtigkeitsschäden im Keller stehen Ihre Rechte als Versicherungsnehmer klar auf Ihrer Seite. Sie müssen weder den Gutachter der Versicherung akzeptieren noch ein zu niedriges Schadensgutachten hinnehmen.
Der wichtigste Rat: Handeln Sie schnell, dokumentieren Sie gründlich und scheuen Sie sich nicht, einen eigenen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen. Die Kosten dafür trägt die Versicherung bei versicherten Schäden. Mit professioneller Unterstützung durch spezialisierte Gutachter und bei Bedarf durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht können Sie Ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen.
Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
Dokumentieren Sie den Schaden sofort mit Fotos aus allen Perspektiven. Melden Sie den Schaden unverzüglich bei Ihrer Versicherung. Prüfen Sie kritisch, ob der vorgeschlagene Gutachter die nötige Expertise hat. Beauftragen Sie bei Zweifeln einen eigenen unabhängigen Sachverständigen. Legen Sie Widerspruch ein, wenn das Gutachten zu niedrig ausfällt.
Bei Craftflix stehen wir Ihnen mit über 25 Jahren Erfahrung bei Kellerabdichtungen zur Seite. Wir kennen die Herausforderungen bei der Schadensregulierung und arbeiten eng mit qualifizierten Sachverständigen zusammen. So stellen wir sicher, dass Feuchtigkeitsschäden vollständig erfasst und fachgerecht saniert werden. Mit unserer 30-jährigen Garantie können Sie sich darauf verlassen, dass Ihr Keller dauerhaft trocken bleibt. Vertrauen Sie auf echte Expertise, wenn es um Ihren Keller geht.
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